Artikel

Smart City

Elektromobilität im Kontext des Quartiers

Elektromobilität wird wichtiger, auch für die Wohnungswirtschaft. Die Anzahl der elektrischen Fahrzeuge auf den Straßen ist noch überschaubar wird aber stetig wachsen.

  • Johannes Hanusch
    Johannes
    Hanusch

Elektromobilität gewinnt an Bedeutung für die Wohnungswirtschaft. Die Anzahl der elektrischen Fahrzeuge auf den Straßen ist noch überschaubar und bleibt weit hinter den 2020-Zielen der Bundesregierung zurück. Dennoch kann das Produkt Elektromobilität eine außerordentliche Wachstumsquote verzeichnen.1

Mit anbei dargestellter Prognose hieße das im Beispiel eines Wohnungsunternehmens mit 30.000 Haushalten, dass im Jahr 2030 knapp 2.000 elektrische Fahrzeuge in der Mieterschaft vorhanden sind. In Verbindung mit der Tatsache, dass die Mehrheit der Ladevorgänge zu Hause erfolgen,3 gewinnt dieses Thema zunehmend an Relevanz für die Wohnungswirtschaft. Diese Art der Sektorenkopplung von Energie, Mobilität und Wohnungswirtschaft ist bisher noch eher wenig umgesetzt und erfordert ein hohes Maß an Absprache zwischen den Akteuren, um erfolgreich zu sein. Ergebnisse aus Forschung und Praxis sind bisher noch sehr überschaubar, weshalb alle aktuell umgesetzten Projekte Pionierprojekte darstellen.

Für Wohnungsunternehmen existieren diverse Gründe, sich mit Mobilitätsthemen auseinanderzusetzen. Zum einen wird die Aufenthaltsqualität der Wohnungen mit angepassten Mobilitätsangeboten vor Ort verbessert. Zum anderen können Wertsteigerungen der Immobilie erreicht werden, da die Erweiterung von Mobilitätsangeboten zu einer besseren Anbindung führt. Nicht zuletzt hat ein Wohnungsunternehmen eine gute Startposition, den Geschäftsbereich Mobilität zu betreten. Schließlich kennt das Wohnungsunternehmen die Klientel der Mieter, kann deren Mobilitätsbedarf abschätzen und ein Großteil des Mobilitätsbedürfnisses einer Person ist naturgemäß direkt mit dem Wohnsitz verknüpft – schließlich starten oder enden ein Großteil der Wege zu Hause.

Technische und rechtliche Rahmenbedingungen

Umso höher die angeschlossene Ladeleistung und umso höher die Anzahl der Ladepunkte, desto höher sind auch die potenziellen Lastspitzen. Da dies je nach Quartier einen entscheidenden Einfluss auf die bereitzustellende Gesamtleistung und damit die Höhe der Netzentgelte haben kann, sind bereits Lastmanagement-Lösungen am Markt. Diese haben zum Ziel, ungesteuerte Lastspitzen zu kappen, indem die abgerufene Leistung gleichmäßiger über die Zeit verteilt wird. Solche Konzepte sind insbesondere für Flottenlösungen interessant, wenn es nicht darauf ankommt, welches Fahrzeug als nächstes genutzt wird, ist aber auch für Einzelnutzungen denkbar. Kann die höhere nachgefragte Leistung nicht durch Lastmanagement kompensiert werden, ist die kostenintensive Erweiterung des Hausanschlusses nötig.

In Bezug auf die Abrechnung gibt es zwei Sachen zu beachten. Wenn an einem Ladepunkt nicht nur ein festgelegter Kunde lädt, muss eine Identifikation des Kunden bzw. des Fahrzeugs erfolgen. Außerdem muss der komplette Bezahl- und Abrechnungsprozess abgedeckt werden. Ab 2021 sind zudem intelligente Messsysteme (Smart Meter) zu verbauen.4

Geschäftsmodelle

Im Kontext der Wohnungswirtschaft sind Geschäftsmodelle zu betrachten, die mit den vorhandenen Parkflächen zu realisieren sind. Das heißt, dass sowohl die Anzahl an verfügbaren Parkplätzen begrenzt ist, als auch, dass der Standort dieser Parkplätze bereits vorgegeben ist. Die wichtigsten Kriterien zur Kategorisierung der Geschäftsmodelle sind zum einen die Anzahl Parkplätze, die mit Ladepunkten ausgestattet werden sollen und zum anderen, wem die Ladepunkte zur Verfügung gestellt werden sollen.

  1. Gestützt auf die Annahmen, dass die Bewohner Elektrofahrzeuge besitzen (werden) und ihr Fahrzeug vorrangig über Nacht laden, kann eine Ausstattung von privaten Stellplätzen mit Wallboxen zu 3,7 kW Sinn ergeben. Diese niedrige Ladeleistung reicht für die Verwendung des privaten Pkw oftmals aus, um die Fahrzeugbatterie innerhalb der typischen Standzeit wieder zu beladen.5 Die Vorteile dieses Konzepts bestehen darin, dass keine Regeln für die Nutzung von gemeinsamen Ladepunkten definiert werden müssen (Bsp.: „Wenn Ladevorgang beendet, muss Parkplatz geräumt werden“). Außerdem ist die Abrechnung erleichtert, da jede Wallbox einem Mieter zuzuordnen ist und die Abrechnung über die Stromrechnung erfolgen kann. Zuletzt kann auch von tendenziell geringen Spitzenlasten aufgrund der geringen Anschlussleistung ausgegangen werden. Die Nachteile bestehen in hohen Anschlusskosten allein durch die Anzahl der Wallboxen und zumindest in den kommenden Jahren wohl auch in der Auslastung und damit der Wirtschaftlichkeit. Nach obiger Hochlaufkurve wären auf der Bedarfsseite im Jahr 2030 bereits ca. 6% Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs.
  2. Das Anbieten einer Carsharing-Option ist eine Variante, mit der es einfacher wird, die effektiv abgenommene Menge Strom abzuschätzen. Es wird eine geringe Anzahl an Stellplätzen mit Ladepunkten versorgt. Die Ladepunkte sind aber nicht öffentlich zugänglich, sondern versorgen Fahrzeuge eines stationsbasierten Carsharing-Anbieters. Mit einer Kooperation mit einem solchen Carsharing-Anbieter, der für die Bereitstellung der Fahrzeuge sowie Abrechnung der einzelnen Fahrten zuständig ist, reduziert sich auch der Gesamtaufwand für das Wohnungsunternehmen.
  3. Ein weiteres Modell besteht darin, dass einige wenige Ladesäulen installiert werden und alle Mieter (ggf. auch Externe) diese nutzen können. Die Parkplätze, auf denen die Ladesäulen installiert werden, stellen damit keine privaten Stellplätze dar, sondern können von allen genutzt werden. Für diese Variante der öffentlichen Ladesäulen ist eine höhere Anschlussleistung vonnöten, da im Tagesverlauf mehrere Fahrzeuge pro Ladepunkt geladen werden müssen. In diesem Modell besteht der Vorteil in der voraussichtlich höheren Auslastung der Ladepunkte und zudem auch darin, dass es aufgrund der fehlenden Zuordnung zu personenbezogenen Stellplätzen irrelevant ist, welche Mieter ein Elektrofahrzeug besitzen.
Fazit

Bis 2030 werden voraussichtlich ca. 6% der Fahrzeuge elektrisch sein. Wohnungsunternehmen müssen sich zeitnah mit dem Thema auseinandersetzen, da die Erweiterung von Hausanschlüssen nötig ist bzw. bald sein wird. Aufgrund dessen ist das Geschäftsmodell mit Ladepunkten zum Zwecke von hauptsächlich nächtlichen Ladevorgängen besonders relevant. Der besagte Markt ist in seiner Entwicklung schnell und dynamisch. Um dem zukünftigen Zuwachs an E-Fahrzeugen gewachsen zu sein, ist es sinnvoll, bereits jetzt Erfahrungen mit dem Aufbau von Ladeinfrastruktur und den Auswirkungen auf Hausanschlüsse oder Kundenanlage zu sammeln.

Die ersten Standardisierungen sind bereits erfolgt, sodass einige Unsicherheiten behoben wurden. Erfahrungen über einen langen Zeitraum stehen allerdings noch aus, sodass hier noch keine Best Practices vorhanden sind.

Kontakt

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an:

  • Johannes Hanusch
    Johannes Hanusch
    • email hidden; JavaScript is required
    • +49 (0) 30 - 609 85 82 40

1Jahresbilanz des Fahrzeugbestands am 1. Januar 2018, Stand: 8. Mai 2018.

2 Bildquelle: Exponentialfunktion auf Basis von Mittelwerten aus verschiedenen Studien

3 Wietschel, Martin (2018): Empirische Erkenntnisse zur Nachfrage nach Ladeinfrastruktur und Optionen zur Lösung des Reichweitenproblems, Berlin, Germany, Stand: 03.08.2018

4 Klebsch, Wolfgang (31.08.2017): Ad-hoc-Laden und spontantes Bezahlen. Wie sich „punktuelles Aufladen“ umsetzen lässt, Frankfurt a.M., Germany, S. 78, Stand: 8. Mai 2018.

5 Viele Anbieter auf dem Markt bieten allerdings bereits Wallboxen mit vergleichbarem Preis bis zu 22 kW Ladeleistung an.